Jetzt ist er weg… Weg!
Ricardo Camargo Barrera ist Kolumbianer, 24 Jahre alt, Student. Er kommt aus Barranquilla im Norden Kolumbiens und hat über drei Jahren in Bonn gelebt. Mittlerweile ist Ricardo zurück in Kolumbien. Er musste ausreisen, Deutschland verlassen. Und das nur, weil er sein Studienfach wechseln wollte. Wieso er deshalb plötzlich kein Visum mehr bekommt? Gute Frage…

Deutsch-Kolumbianische Liebe
BWL war doch nicht das Richtige für Ricardo. Deshalb hat er sein Studium an der Fachhochschule Bonn nach vier Semestern an den Nagel gehängt. Er wollte lieber etwas studieren, das ihm wirklich liegt – Fotografie und Design.
„Dann hab ich mich an verschiedenen staatlichen Kunsthochschulen beworben, aber es hat leider nicht geklappt, weil da bewerben sich 100 Leute und sie nehmen 15, 18 Leute.“
Aber Ricardo hat nicht aufgeben – und sich mit viel Engagement einen Studienplatz für Kommunikationsdesign an einer privaten Kölner Akademie erkämpft. Doch plötzlich steht er vor einem neuen Problem. Das Ausländeramt in Bonn will ihm sein Visum nicht verlängern. Warum, erklärt Ricardos Anwalt Gerd Schröder aus Bonn.
„Das Ganze richtet sich nach Paragraph 16 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz. Zum Zweck eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung kann eine Aufenthalts- genehmigung erteilt werden. Und wer mit einem gewissen Visum in die Bundesrepublik einreist, muss den Visumszweck erfüllen. Wenn er das nicht tut, ist er zur Ausreise verpflichtet.“
Ricardo darf also nur an einer staatlichen Hochschule studieren, nicht aber an einer privaten. Für den Kolumbianer völlig unverständlich:
„Ich wusste nicht, dass wir das nicht dürfen. Und ich hätte mich auch für was anderes bewerben können, für irgendwelche zulassungsfreien Studiengänge, aber das ist nicht, was ich machen will. Und wenn ich Bafög bekommen hätte, würde ich sagen, die haben Recht, weil guck mal der geht zwei Jahre studieren und jetzt will er was anderes machen. Aber bei der privaten Akademie hätte ich mir alles selber finanzieren müssen und dafür bin ich auch arbeiten gegangen.“
Auch dass Ricardo schon in Kolumbien eine deutsche Schule besuchte und nach einem Schüleraustausch sein deutsches Abitur gemacht hat, konnte das Ausländeramt Bonn nicht überzeugen. Zum Fall äußern möchte sich dort jedoch niemand. Ricardo zog also vor das Verwaltungsgericht Köln. Ebenfalls ohne Erfolg. Eine Chance hätte er noch: Die Härtefallkommission des NRW-Innenministeriums. Doch Anwalt Schröder ist skeptisch.
„Bei der Härtefallkommission liegen sehr viele Fälle von ausländischen Mitbürgern vor, die auch als Familienverbund in der Bundesrepublik Deutschland sind. Wo die Kinder teilweise fast ausschließlich Deutsch sprechen, so dass neben diese Härtefällen nur eine sehr geringe Zahl von Härtefällen zu einem positiven Ergebnis geführt werden.“
Zudem würden so weitere Anwalts- und Gerichtskosten auf Ricardo zukommen, die er sich kaum leisten könnte. Denn er musste während des Prozesses seinen Reisepass abgeben, hatte somit keine Arbeitserlaubnis und konnte nicht mehr jobben – geschweige denn sich für einen Studienplatz in anderen Ländern bewerben. Jetzt ist Ricardo freiwillig ausgereist – um seine endgültige Abschiebung zu verhindern.
„Ich bin sauer. Aber noch mehr traurig. Weil ich hab alles gemacht, was ich machen konnte. Das andere war nicht von mir abhängig.“
Seinen Studienplatz an der Privatakademie musste Ricardo verfallen lassen. Aber er will weiter kämpfen. Für seine Freunde, seine deutsche Freundin – und für sich selbst.
„Ich fliege nach Kolumbien, werde da anfangen zu arbeiten und in der Zeit werde ich mich hier für ein paar Fachhochschulen bewerben. Mit der Hoffnung, dass sie mich annehmen. Deutschland ist mein Zuhause. Ich freue mich natürlich meine Familie wiederzusehen, aber nur weil ich nach Kolumbien fliege heißt das nicht, dass ich aufgebe. Ich werde es versuchen, bis ich es geschafft habe.“



